Reiseversicherungen

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Reisekrankenversicherung


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Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung zahlt Behandlungskosten und Rettungsflug
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland, außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Reiseland - notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.

Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits über einen Auslandskrankenschutz verfügen.

Reiserücktrittsversicherung


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Kann ein Reisender die gebuchte Reise nicht antreten, so muss er vom Reisevertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich gegenüber dem Veranstalter/der Buchungsstelle abzugeben. In aller Regel fallen durch den Rücktritt vom Reisevertrag Kosten (Stornokosten) an.



Handelt es sich um einen bedingungsgemäß versicherten Rücktrittsgrund, so können die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) beim Versicherer geltend machen.

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