Sachversicherungen (privat)

Sachversicherungen (privat)

Gewässerschadenhaftpflicht


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Wenn ein Öltank ausläuft, folgen Probleme – finanzielle Probleme.
Denn als Inhaber einer so genannten Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen haften Sie für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, die bei Lagerung und Verwendung entstehen können.


Von Personen- über Sach- bis hin zu Vermögensschäden. 

Die Qualität der Versicherungsangebote unterscheidet sich teilweise erheblich.
Kontaktieren Sie mich -- gerne filtere ich das für Sie beste Angebot heraus.

Glasversicherung: Eine Scheibe ist schnell kaputt
Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.

Die Einzelpolice kann günstiger sein
Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.

Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.

Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab
Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.

Haus-/ Grundbesitzerhaftpflicht


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Dieser Versicherungsschutz ist ein absolutes „Muss“ für alle Besitzer oder Verpächter von bebauten oder unbebauten Grundstücken.
Denn: Kommt durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Dritter zu Schaden, haften Sie voll verantwortlich. Dies ist gesetzlich geregelt.
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie auf alle Fälle auf der sicheren Seite. 


Die Qualität der Versicherungsangebote unterscheidet sich teilweise erheblich.
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Rechnet man den Wert des eigenen Hausrats zusammen, stellt man schnell fest, daß da ein kleines Vermögen zusammenkommt. Durch einen Einbruchdiebstahl, Brand oder Wasserschaden kann dieses Vermögen in wenigen Minuten zerstört werden.
Sichern Sie sich ab, damit aus einem Alptraum keine Katastrophe wird.

Die Qualität der Hausratversicherer unterscheidet sich teilweise erheblich.
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Kraftfahrzeug


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Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts.
Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen.
Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer, Beamter oder als weibliche Autofahrerin besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

Mietkaution


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Als Mieter freuen Sie sich auf die neue Wohnung – aber nicht auf die immensen Kosten für Umzug, Einrichtung und Kaution. Mit der Basler Mietkautions-Police bleiben Sie finanziell flexibel, denn die Basler verbürgt sich für die Kautionssumme. Und Sie können Ihr Geld für den Umzug oder die Einrichtung der neuen Wohnung verwenden.

Photovoltaik


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Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert.
Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig.
Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung.
Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.

Rechtsschutz


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Recht haben ist eine Sache

Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.

Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

Unfälle passieren schnell. Meist durch eine kleine Unachtsamkeit und am häufigsten in der Freizeit.
Also zu einem Zeitpunkt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Und immer wieder kommt es dabei zu bleibenden körperlichen Schäden.
Eine Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor diesen Folgen. 


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Wohngebäude


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Nicht nur Naturgewalten können Ihrer Immobilie mächtig zusetzen.
Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Denn sie leistet Ersatz, wenn Ihr Haus durch Brand, Blitzschlag, Ex- und Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm, Hagel und Überspannung zu Schaden kommt. 


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